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Auskunftsanspruch: Beauftragter für den Datenschutz veröffentlicht FAQs und Checkliste

Der Auskunftsanspruch nach § 19 DSG-EKD ist eines der bedeutsamsten Betroffenenrechte. Er ermöglicht einer betroffenen Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert bzw. verarbeitet werden. Zudem beinhaltet der Auskunftsanspruch die Möglichkeit, diese Daten einzusehen und zu überprüfen, ob sogar weitere Betroffenenrechte geltend zu machen sind.

Erreicht ein solcher Auskunftsanspruch die Behörde oder das Unternehmen, stellt dieser die verantwortliche Stelle regelmäßige vor Herausforderungen. Denn durch so ein Auskunftsbegehren ergeben sich zahlreiche Fragen, z.B. nach dem Inhalt der Auskunft oder der Einhaltung von Fristen. Ebenso wird empfohlen, einen festgelegten Prozess zum Auskunftsanspruch zu integrieren, der Schritt für Schritt alle Anforderungen behandelt.

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat daher FAQs und eine Checkliste zum Auskunftsanspruch veröffentlicht und bietet somit Hilfestellung in der Bearbeitung dieses Vorgangs an.

Neben der Beantwortung von Fragen, unter anderem zum Ziel und Umfang des Auskunftsanspruchs, beinhaltet das Dokument der Checkliste auch einen Vorgang zur Umsetzung des konkreten Auskunftsanspruchs.

Alle wichtigen Informationen, die FAQs sowie die Checkliste finden Sie unter dem folgenden Link:

FAQs und Checkliste zum Auskunftsanspruch nach §19 DSG-EKD