Google Analytics steht schon seit längerem in der Kritik, das ist nichts Neues. Doch langsam wird es eng für das beliebte Tracking Tool.
Kürzlich entschied nun auch die französische Aufsichtsbehörde CNIL, nach der wegweisenden Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde, dass der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten gegen die DSGVO verstößt.
Aber was ist genau das Problem mit Google Analytics?
Das Hauptproblem ist der fehlende Schutz bei dem Datentransfer in die USA. Nach dem Schrems II Urteil des EuGH vom 16.06.2020 (C-311/18) steht fest, dass bei einer Übermittlung von Daten in die USA kein dem europäischen Datenschutz gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werden kann. Insbesondere betrifft das den Umstand, dass die USA ihren Behörden ermöglichen, in unverhältnismäßiger Weise auf personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen zuzugreifen, den betroffenen Personen aber dagegen keinen Rechtsschutz bieten. Auch der Abschluss von Standardvertragsklauseln und weiteren Schutzmaßnahmen können einen Zugriff der US-Behörden auf die Daten nicht abwehren. Auch die Nordkirche vertritt bei Übermittlung personenbezogener Daten in die USA eine strenge Auffassung und verbietet daher ohne wirksame Einwilligung jeglichen Transfer. Daher ist eine Verarbeitung durch Sie als verantwortlich Stelle momentan nur zulässig, wenn bei der Nutzung von Google Analytics eine wirksame Einwilligung eingeholt wird, die den Nutzer eindeutig über die Datenverarbeitung und Übermittlung informiert.
Zukünftig wird erwarten sein, dass sich die Entscheidungen der europäischen Aufsichtsbehörden gegen Google Analytics weiter häufen werden. Wie es dann mit Google Analytics weitergeht, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich diesem Beitrag: https://datenschutz.ekd.de/2020/02/24/einsatz-von-analyse-tools-auf-webseiten-muss-ueberprueft-werden/