Nach dem bereits die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Datenschutzkonferenz (DSK) zu dem Thema Facebook Fanpages Stellung bezogen hat, folgte nun auch die Erklärung der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD.
Auf ihrer diesjährigen Sitzung wurde die Entschließung zur Nutzung von Facebook–Fanpages verabschiedet. Darin stimmten sie mit dem Beschluss “Zur Task Force Facebook Fanpages” und der Bewertung im Kurzgutachten der DSK überein.
Die Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD verwies außerdem auf Ihre Stellungnahme zur Datenübermittlung in die USA vom 15.10.2021 und auf die im Besonderen zu erfüllenden datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Betrieb von Fanpages, die sich u. a. aus einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortung von Facebook und der jeweiligen kirchlichen Stelle als Betreiber einer Fanpage im Sinne des § 29 DSG–EKD ergeben.
Kirchliche und diakonische Stellen haben nunmehr bei einem Betrieb einer Facebook-Fanpage folgendes nachzuweisen:
- den Abschluss einer Vereinbarung nach § 29 DSG–EKD über die gemeinsame
Verantwortlichkeit mit Facebook, - die Sicherstellung einer jederzeitigen, ausreichenden Information über die gemeinsamen
Datenverarbeitungen gegenüber den die Fanpages Nutzenden gemäß § 17 DSG–EKD, - die Zulässigkeit zur Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers und der Zugriff auf diese Informationen gemäß § 25 TTDSG sowie
- die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von
Behörden in Drittstaaten, wie den USA.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenschutz.ekd.de/2022/05/06/entschliessung-zur-nutzung-von-facebook-fanpages/, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK_Beschluss_Facebook_Fanpages.pdf