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Jugendarbeit mit Messengerdiensten (Whatsapp, Signal, Telegram, etc.)

Die Hamburgische Datenschutzaufsicht (Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) hat Handlungshinweise zur Nutzung von Messengerdiensten in der Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht: Link zum Dokument.

Zusammengefasst lässt sich Folgendes feststellen: Das Dokument thematisiert den Einsatz von Messenger-Diensten in der Kinder- und Jugendarbeit und legt die Verantwortung für den Datenschutz bei den Trägern.

Messenger-Dienste sollen lediglich zur Kontaktaufnahme und Organisation genutzt werden, wobei sensible Daten strikt vermieden werden müssen. Der Flyer bietet eine Checkliste zur Auswahl datenschutzfreundlicher Messenger-Dienste, die Aspekte wie Datenverarbeitung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Anonymisierung berücksichtigt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Kommunikation mit Jugendlichen unter 16 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Bei der Nutzung sollten keine personenbezogenen Daten ausgetauscht und statische Informationen wie Profilbilder oder Standortdaten vermieden werden. Die Verwendung von Pseudonymen wird empfohlen, um die Privatsphäre zu wahren. Es wird geraten, eine verbindliche Netiquette für den Umgang im Messenger-Dienst aufzustellen, um einen respektvollen Austausch zu gewährleisten.

Hinweis: Nach dem kirchlichen Datenschutzrecht liegt die notwendige Einsichtsfähigkeit (Religionsmündigkeit) bereits mit 14 Jahren vor. Somit benötigen Kinder unter 14 Jahren eine Zustimmung der Eltern.

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