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Personenbezogene Daten

§ 4 Nr. 1 DSG-EKD: Personenbezogene Daten (sind) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden “betroffene Person”) beziehen; identifizierbar ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

Ob die Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgesetze zu schützen sind, bemisst sich daran, ob die Daten personenbezogen sind. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Daten von Kirchenmitgliedern gehören dabei ebenso zu den personenbezogenen Daten wie Personaldaten von Beschäftigten. Es ist unerheblich, ob es sich um digitale Informationen oder um Daten in Papierform handelt.

Beispiele hierfür sind:

  1. Der Name,
  2. die Adresse,
  3. die Email-Adresse,
  4. das KFZ-Kennzeichen,
  5. die IP-Adresse,
  6. Telefonnummern,
  7. Personalausweise,
  8. Emails,
  9. usw..

Keine personenbezogenen Daten sind:

  1. betriebliche Kennzahlen,
  2. Daten von nicht existierenden Personen,
  3. rein technische Informationen
  4. usw.