Das VG Wiesbaden hat der Hochschule RheinMain untersagt, den “Cookiebot” einzubinden. Der Cookiebot wird genutzt, um beim ersten Öffnen von Internetseiten die notwendige Cookie-Einwilligung einzuholen. Als Begründung führte die Kammer an, dass sich der Anbieter des Dienstes in den USA befinde und die Datenübermittlung unter Berücksichtigung des Urteils “Schrems II” nicht rechmäßig sei.
Pressemitteilung: VG Wiesbaden vom 01.12.2021