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Mit Schutzmaßnahmen ist Zoom nutzbar

Der Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) verkündet in seiner Pressemitteilung vom 17.06.2022: Zoom kann für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen genutzt werden. Doch nur, wenn die Hochschulen ausschließen, dass US-Behörden auf die Inhalts- und Metadaten aus Videokonferenzen zugreifen können.

Ein US-amerikanischer Diensteanbieter kann diese Schutzmaßnahmen jedoch nicht garantieren, insbesondere nicht, wenn er – wie Zoom – eine Übertragung von Daten in die USA vorsieht. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz empfiehlt daher einen unabhängigen Auftragsverarbeiter mit Sitz in der EU zu beauftragen, Zoom auf Servern in der EU zu betreiben. Der deutsche Videokonferenz-Dienstleister Connect4Video (C4V), dessen Dienste auch im Bereich der Nordkirche genutzt werden, erfüllt diese Voraussetzung. Somit werden keine Video-/Audiodaten an Zoom übertragen und eine datenschutzkonforme Nutzung ist möglich. 

Die ausführliche Pressemitteilung des HBDI finden Sie hier: https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/