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Muster-Datenschutzerklärungen für kirchliche Einrichtungen

Aktualisiert: 23.04.2025 / Zur Umsetzung der Änderungen aus dem reformierten DSG-EKD (gültig ab dem 01.05.2025) haben wir die Muster-Datenschutzerklärungen überarbeitet.


Verantwortliche Stellen müssen betroffene Personen in allgemein verständlicher Form über den Zweck, den Umfang und die Art der Datenverarbeitung informieren. Kommt die verantwortliche Stelle dieser Pflicht nicht nach, stellt dies einen Verstoß gegen geltende Datenschutzgesetze dar.

Da kirchliche Stellen eigenen Datenschutzgesetzen unterliegen, sind in der Datenschutzerklärung die jeweils einschlägigen Vorschriften anzugeben. Verweisen Sie als kirchliche Stelle in Ihrer Datenschutzerklärung auf die DSGVO, obwohl diese nicht anwendbar ist, ist die Erklärung inhaltlich fehlerhaft.

Um den Aufwand für Sie und andere kirchliche Stellen zu reduzieren, stellen wir auf dieser Seite anpassbare Muster zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass jede Gemeinde unterschiedliche Verarbeitungstätigkeiten durchführt und daher in der Regel weiterer Anpassungsbedarf besteht. Wir unterstützen Sie hierbei gern! Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.


Datenschutzerklärungen für die Webseiten der Kirchengemeinden

Üblicherweise werden Datenschutzerklärungen auf der Webseite bereitgestellt. In den herausgegebenen Dokumenten kann dann auf die eigene Webseite verwiesen werden. Die nachfolgenden Datenschutzerklärungen sind auf die Anforderungen von Kirchengemeinden ausgerichtet.

Sofern Sie ChurchDESK in Ihre Prozesse integriert haben, sollten Sie die folgende Datenschutzerklärung nutzen:

1. Datenschutzerklärung für die Webseite (inkl. ChurchDESK) 

Sofern Sie ChurchTOOLS nutzen, sollten Sie die folgende Datenschutzerklärung verwenden:

2. Datenschutzerklärung für die Webseite (inkl. ChurchTOOLS)

Wenn Sie keines der beiden Tools nutzen, sollten Sie die folgende Datenschutzerklärung als Grundlage verwenden:

3. Datenschutzerklärung für die Webseite (OHNE Churchtools oder Churchdesk)


Datenschutzerklärung für Twingle (digitaler Klingelbeutel, Fundraising)

Sofern Sie für Ihre kirchliche Einrichtung Twingle nutzen, aber keine eigene Webseite betreiben und somit keine eigene Datenschutzerklärung veröffentlicht haben, können Sie eine Datenschutzerklärung direkt über Twingle bereitstellen. Hierfür können Sie die von uns zur Verfügung gestellte Datenschutzerklärung verwenden. Twingle benötigt die Datenschutzerklärung im „HTML“-Format. Aus diesem Grund befindet sich in dem bereitgestellten ZIP-Archiv eine HTML-Datei. Sie können diese Datei mit OpenOffice bearbeiten: 

Twingle-Datenschutzerklärung

Hinweis zur Nutzung von Twingle: Wir haben mit dem Geschäftsführer von Twingle Anpassungen am Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbart. Bitte fordern Sie den angepassten Vertrag bei Herrn Fabian Schreiber an.

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