Verpflichtung auf das Datengeheimnis im Ehrenamt
Die Arbeit im Ehrenamt ist eine wichtige Stütze unserer kirchlichen Arbeit. Wir sind dankbar für jede helfende Hand, müssen aber auch hier datenschutzrechtliche Vorgaben beachten und sind verpflichtet, alle Ehrenamtlichen auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Sofern Sie in Ihrer kirchlichen Einrichtung die Unterstützung von Ehrenamtlichen in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, die nachfolgende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen. Bitte übergeben Sie das Original der Personalabteilung des kirchlichen Verwaltungszentrums. Der Unterzeichner sollte ebenfalls eine Kopie erhalten.
Sind Sie selbst als Ehrenamtliche/r für eine Einrichtung des Kirchenkreises tätig, bitten wir Sie um Unterzeichnung des nachfolgenden Dokuments. Bitte übergeben Sie das Original der Personalabteilung des kirchlichen Verwaltungszentrums oder derjenigen Person, die Ihre Unterstützung koordiniert. Bitte erstellen Sie eine Kopie, die Sie zu Ihren eigenen Unterlagen legen können.
Download: Verpflichtungserklärung
Download: Merkblatt und Datenschutzerklärung (2024-02-28)