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Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erst beim Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage erlaubt. In Betracht kommen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen:

  1. eine Rechtsvorschrift erlaubt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder ordnet sie an; (§ 6 Nr. 1 DSG-EKD)
  2. die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD)
  3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich, einschließlich der Ausübung kirchlicher Aufsicht, (§ 6 Nr. 3 DSG-EKD)
  4. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer sonstigen Aufgabe erforderlich, die im kirchlichen Interesse liegt, (§ 6 Nr. 4 DSG-EKD)
  5. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt; (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD)
  6. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der die kirchliche Stelle unterliegt; (§ 6 Nr. 6 DSG-EKD)
  7. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen; (§ 6 Nr. 7 DSG-EKD)
  8. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich, sofern nicht die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person überwiegen, insbesondere dann, wenn diese minderjährig ist. (§ 6 Nr. 8 DSG-EKD)

Liegen die Vorraussetzungen einer Rechtsgrundlage nicht vor, ist die Datenverarbeitung nicht rechtmäßig und kann ein Bußgeld zur Folge haben.