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Einbindung von Videos in eigene Webseiten

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat kürzlich eine Handreichung zur Veröffentlichung von Videos auf eigenen Webseiten herausgebracht.

Da auch immer mehr Kirchengemeinden ihre Botschaften und ihre Arbeit in Videos festhalten und bereitstellen, um die Menschen auch außerhalb der kirchlichen Räumlichkeiten erreichen können, haben wir die wichtigsten Tipps für das Einbinden von Videos zusammengefasst:

1. Videos selbst hosten

Die datenschutzfreundlichste Art Videos auf der eigenen Webseite zu integrieren, ist diese selbst zu hosten und diese nicht aus einer externen Quelle wie z.B. YouTube, Vimeo, etc. einzubinden. Stehen genügend Speicherplatz und Bandbreite zur Verfügung, können Sie Ihre Videos durch Ihren eigenen Webserver bereitstellen.

2. Alternativen prüfen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg empfiehlt vorab datenschutzkonforme Alternativen, wie Plattform PeerTube, zu testen.

3. Video über Videoplattformen einbinden

Viele Kirchengemeinden betreiben bereits einen eigenen YouTube-Kanal und binden darüber Ihre Videos auf ihrer Webseite ein.

Bei Dienste wie YouTube besteht das Problem, dass diese Daten der User in ein sog. Drittland übermitteln, welches nicht dem Datenschutzniveau der EU entspricht. Ebenso ist mit diesem Dienstleister ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit zu vereinbaren.

Sollte dennoch auf eine Plattform wie YouTube zurückgegriffen werden, muss von dem Webseitenbesuchenden vorab eine Einwilligung über ein Consent-Banner eingeholt werden. Da durch die Einbindung von YouTube-Videos auf der Webseite personenbezogenen Daten wie die IP-Adresse an den Dienstleister übermittelt werden, ist Aktivierung des Dienstes ohne die Einwilligung des Users unzulässig.

Eine weitere Möglichkeit ist die sog. Zwei-Klick-Lösung. Dabei wird zunächst eine Vorschau der externen Inhalte angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt werden noch keine Daten, wie die IP-Adresse, an Dritte zu übermitteln. Erst wenn der Webseitenbesuchende aktiv auf die Vorschau klickt, um sich das Video anzusehen, werden die Daten übermittelt. Der Webseitenbesuchende kann sich dann also bewusst für die Nutzung der Videoplattform entscheiden.

Fazit:

Auch wenn vorab eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt wurde und die Zwei-Klick-Lösung aktiviert ist, bleibt das Problem der Datenübermittlung in die USA bestehen. Daher ist klar zu empfehlen: Möchten Sie Videos in Ihre Webseiten integrieren, sollten Sie die Videos selbst hosten.

 

Die Handreichung und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videos-einbinden/

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat darüberhinaus Informationen zum Streaming von Gottesdiensten veröffentlicht: https://www.ekd.de/informationen-zur-gema-bei-youtube-54143.htm